Die Mischwaldaufforstung wird in Kärnten im Rahmen der ländlichen Entwicklung (VHA 8.5.1) und im Rahmen des österreichischen Waldfonds (Maßnahme 1) gefördert.
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Ablauf der Förderabwicklung
Vor Beginn der Aufforstung
1. Nehmen Sie Kontakt zu dem Bezirksförster der für Ihr Gebiet zuständigen Forstaufsichtsstation für ein Beratungsgespräch auf.
2. Für das Ausfüllen des Förderantrages benötigen Sie folgende Daten:
- Grundbesitzerdaten (Vor- Nachname, Bankverbindung)
- AMA – Betriebsnummer (falls vorhanden)
- Grundstücksnummer und Katastralgemeinde
- Flächengröße der Aufforstung
- Baumartenzusammensetzung siehe richtige Baumartenwahl
3. Ihr unterzeichneter Förderantrag wird von der jeweils zuständigen Forstaufsichtsstation an die Förderstelle weitergeleitet.
4. Nach Erhalt der schriftlichen Eingangsbestätigung der Kärntner Landesregierung können Sie mit der Aufforstung beginnen.
Nach Abschluss der Aufforstung
5. Nehmen Sie erneut Kontakt mit dem zuständigen Bezirksförster auf um die Förderungsabrechnung durchzuführen. Hierfür benötigen Sie die Rechnung über die gelieferte Pflanzenmenge und den zugehörigen Überweisungsbeleg.
Die richtige Baumartenwahl
Die Grundvoraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern ist die Verwendung von standortgerechtem Pflanzenmaterial.
Die Standortgerechtigkeit orientiert sich einerseits an den forstlichen Wuchsgebieten Österreichs. Mit dem Herkunftsberater des BFW können Sie überprüfen welche Herkunft für Ihre Aufforstung geeignet ist.
Andererseits orientiert sich diese an der jeweiligen natürlichen Waldgesellschaft. Diese wird in drei Kategorien unterteilt, an die jeweils spezifische Anforderungen gestellt werden:
Grundsätzlich gilt, dass 20% der Aufforstung mit Weißtannen Forstpflanzen zu erfolgen hat
Laubwaldgesellschaft
Die Aufforstung erfolgt mit einer Beimischung von mindestens 50% Laubhölzern.
Fichtenwald
Die Aufforstung erfolgt mit einer Beimischung von mindestens 30% Mischbaumraten (z.B. Lärche).
Sonstige Waldgesellschaften
Die Aufforstung erfolgt mit einer Beimischung von jeweils 20% Anteil der Hauptbaumart.
Ist bereits Naturverjüngung von Leitbaumarten (z.B. Buchen) auf der Fläche vorhanden, kann diese bei der Beurteilung der notwendigen Baumartenmischung berücksichtigt werden.
Der für Sie zuständige Bezirksförster hilft Ihnen vor Ort, die für Ihre Aufforstung passende natürliche Waldgesellschaft zu ermitteln.