Wildschutzgebiet von 1. November bis 30. April
Liebe Bergsport-Begeisterte, liebe Eiskletterinnen und Eiskletterer, im Gebiet Kesselwände wurde zum Schutz des heimischen Rot- und Gamswilds von der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau ein Wildschutzgebiet gemäß §70 Kärntner Jagdgesetz verfügt. Das Sperrgebiet darf im Zeitraum vom 1. November bis zum 30. April nicht betreten werden. Auch die Jagdausübung ruht in dieser Zeit.
Wildschutzgebiet zum Schutz des Gams- und Rotwildes
Warum gibt es dieses Wildschutzgebiet? Es dient dem Schutz der heimischen Gams- und Rotwildpopulation. Das Gebiet rund um die Kesselwände ist ein wichtiges Rückzugsgebiet für die dort angestammte Gamswildpopulation. In diesem Gebiet finden die Tiere Schutz während der ohnehin schon kräftezehrenden Wintermonate.
Wildschutzgebiet zum Schutz des Waldes und der Aufforstungsflächen
Der Erhalt dieses Rückzugsraums verhindert ein Abwandern des Gamswildes auf die darüber liegenden Aufforstungsflächen. Dadurch verringert sich die Entstehung von Verbissschäden in den Schutzwaldaufforstungen messbar. Durch den Verbiss kann ein Schutzwald nicht zu seiner vollen Größe heranwachsen und somit die Schutzfunktionen des Waldes nicht ausreichend erfüllen.
Ausgleich des Lebensraumverlustes der Wintermonate
Der Eiskletterbetrieb in den Wintermonaten stört die Ruhezeiten des Rotwildes. Rund um die Mitterbodenfütterung (siehe Karte) findet sich ein geeignetes Habitat, auf welches die Rotwildpopulation ausweichen kann. So lässt sich der Lebensraumverlust wenigstens teilweise ausgleichen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Fütterungsanlagen nicht betreten werden dürfen.
Mit der Einhaltung des Betretungsverbotes helfen Sie uns den Wald mit seinen vielfältigen Funktionen zu schützen.